maXXimo ENERGIE

FAQ - Fragen und Antworten.


Um Ihnen den Anbieterwechsel so transparent wie möglich zu gestalten, haben wir hier die häufigsten Fragen unserer Kunden für Sie zusammengefasst. Klicken Sie einfach auf eine Kategorie, und schon werden Ihnen die Fragen und Antworten angezeigt!

Sie haben noch Fragen? Sie erreichen unser über das praktische Kontaktformular oder über unsere Hotline unter (089) 255 522 010.

1. Fragen zum Wechsel

Ich habe noch nie meinen Energielieferanten gewechselt. Wer beliefert mich momentan überhaupt mit Strom oder Gas?
Was ist der Unterschied zwischen "Lieferant" und "Netzbetreiber"?
Kann ich überhaupt zu maXXimo ENERGIE wechseln?
Wie kann ich einen Wechsel zu maXXimo ENERGIE vornehmen?
Welche Angaben benötige ich für den Wechsel zu maXXimo ENERGIE?
Sind bei einem Wechsel zu mivolta technische Änderungen notwendig? Muss z. B. ein neuer Zähler installiert werden?
Welche Änderungen sind nach dem Wechsel zu erwarten?
Entstehen mir durch den Wechsel zu maXXimo ENERGIE irgendwelche zusätzlichen Kosten?
Muss ich bei meinem bisherigen Lieferanten selbst kündigen?
Welche Kündigungsfristen muss ich bei einem Wechsel zu maXXimo ENERGIE beachten?
Bekomme ich nach einem Wechsel die an meinen bisherigen Strom- bzw. Gaslieferanten bereits entrichteten Abschläge zurückerstattet?
Mein bisheriger Vertrag hat noch eine Restlaufzeit. Kann ich trotzdem wechseln?
Ist der Beginn der Belieferung genau vorherzusagen?
Mein bisheriger Anbieter hat seine Preise erhöht. Kann ich jetzt schneller wechseln?

2. Fragen zum Preis

3. Fragen zur Rechnung

4. Fragen zur Kündigung

5. Fragen zur Belieferung

6. Fragen zum Thema Störung

7. Fragen zum Umzug

8. Fragen zum Gas


Bequemer Wechsel

Wir kümmern uns um alles.
Kein Papierkram, kein Stress.

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Liebe Kundin,
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Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Anliegen trotz allem schnellstmöglich bearbeitet werden und wir Sie umgehend postalisch oder per E-Mail informieren.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Kundenbetreuung


Hinweis zum Wegfall der EEG-Umlage
Bitte beachten Sie, dass wir bei Ihrem bestehenden Stromvertrag, den Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 berücksichtigt haben. Hierzu ist kein separates Schreiben erforderlich.

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